Sehr empfehlenswert für Unternehmen die gerne selber den Überblick behalten! Durch den Online Zugang ist die Unterstützung durch uns als Treuhänder jederzeit gewährleistet.

Alles aus einer Hand

Mit bexio haben Sie alles, was Sie für die erfolgreiche Führung Ihres Kleinunternehmens brauchen. Mit zentraler Kundenverwaltung, Auftrags­bearbeitung und einfacher Buchhaltung haben Sie alles im Blick.

Schnell und einfach

Von der Offerte bis zur Rechnung in wenigen Klicks. Projekte steuern und Zeiten bequem abrechnen. Belege mit der Scanner App sogar unterwegs hochladen und sofort verbuchen. So bringt bexio Ihr Business in Höchstform.

Automatisiert

Wir machen Ihnen das Leben einfacher. Deshalb hilft Ihnen bexio beim Versenden von Mahnungen, beim Bankabgleich oder der Führung Ihrer Buchhaltung. Damit Sie wieder mehr Zeit haben für das, was Sie lieben.

Situation:

Eva ist eine überzeugte ökologische Person. Damit sie ihre eigene Energie produzieren kann, hat sie auf ihrer Liegenschaft, welche sie vor 10 Jahren erbaut hat, eine Photovoltaik-Anlage installiert. Die Kosten dafür belaufen sich auf CHF 10’000. Sie möchte nun wissen, wie sich die Investitionskosten in ihrer Steuererklärung auswirken.

Gemäss Art. 44 Abs. 2 zweiter Absatz StG SG sind den Unterhaltskosten auch Investitionen gleichgestellt, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, soweit sie bei der direkten Bundessteuer abziehbar sind. Bei den Energie- und Umweltschutzinvestitionen erübrigt sich eine Unterscheidung von Unterhaltskosten und wertvermehrenden Aufwendungen. Wertsteigernde Investitionen sind daher abziehbar. Selbstverständlich können diese bei der Veräusserung nicht ein zweites Mal bei der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden. Unter Energie- und Umweltschutzinvestitionen wird der Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Investitionen in bestehende Liegenschaften verstanden. Eva kann daher die Investitionen über CHF 10‘000 vollumfänglich als Liegenschaftsunterhaltskosten abziehen.

Bei Energie- und Umweltschutzinvestitionen in Neubauten beraten wir Sie gerne.

Situation:

Eva und Peter sind verheiratet. Peter hat vor Jahren eine Bäckerei in Form einer GmbH gegründet. Er ist alleiniger Inhaber der Stammanteile. Seine Ehefrau Eva hat von ihren Eltern vor sechs Jahren Geld geerbt. Mit diesem Geld hat Sie eine Ferienwohnung in Davos gekauft. Sie möchten nun wissen, ob mit ihrem jetzigen Zivilstand der Ehe und dem vorgenannten Sachverhalt ein Vorsorgeauftrag sinnvoll ist.

Der Art. 374 Abs. 1 ZGB lautet wie folgt:

„Wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner mit einer Person, die urteilsunfähig wird, einen gemeinsamen Haushalt führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet, hat von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht, wenn weder ein Vorsorgeauftrag noch eine entsprechende Beistandschaft besteht.“ Dies würde gemäss der vorangehenden Situation bedeuten, dass Eva und Peter ein gegenseitiges Vertretungsrecht besitzen. Dieses Vertretungsrecht beinhaltet sämtliche Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich sind, die ordentliche Verwaltung des Einkommens und der übrigen Vermögenswerte sowie nötigenfalls die Befugnis, die Post zu öffnen und zu erledigen (Art. 374 Abs. 2 ZGB). Jedoch darf der 3. Absatz von Art. 374 ZGB nicht ausser Acht gelassen werden, welcher wie folgt lautet:

„Für Rechtshandlungen im Rahmen der ausserordentlichen Vermögensverwaltung muss der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde einholen.“

Es stellt sich nun die Frage, was eine ausserordentliche Vermögensverwaltung bedeutet. Gemäss heutiger Praxis gibt es noch keine Rechtsprechungen dazu. Es wird vermutet, dass Investitionen aus dem Eigengut als ausserordentlich qualifiziert werden. In der Situation von Eva und Peter bedeutet dies, dass wenn Eva urteilsunfähig wird, Peter die Ferienwohnung in Davos ohne Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde nicht verkaufen darf. Im Gegenzug darf Eva nur über die Stammanteile von Peter verfügen, sofern die Erwachsenenschutzbehörde die Zustimmung erteilt. Damit diese Handlungen ohne Erwachsenenschutzbehörden vollzogen werden können, empfehlen wir in dieser Konstellation, trotz dem gesetzlichen Vertretungsrecht, je einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.

Bei weiteren Fragen zum Vorsorgeauftrag stehen wir gerne zur Verfügung.