Erstellen und versenden Sie mit AbaNinja mehrwert steuerkonforme Rechnungen, Mahnungen und Offerten und digitalisieren Sie damit Ihr Büro! Ihre Kunden be zahlen die per E-Mail erhaltene E-Rechnung bequem online, per IBAN im E-Banking oder weiterhin konven tionell mit Einzahlungsschein.

Ihre Vorteile
• Digitales Büro und keine manuellen Prozesse mehr
• Effizienteres Arbeiten bringt mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft
• Einsparung von Kosten für Papier, Drucken, Verpacken und Porto
• Webbasierte Cloud-Lösung macht Finanzdaten immer und überall live verfügbar
• Fehlerreduktion dank einfacher und intuitiver Bedienung
• Branchenunabhängige Einsetzbarkeit
• Alle Dokumente in Ihrem Design

Eröffnen Sie jetzt einen kostenlosen AbaNinja Account, sparen Sie dadurch Zeit und Geld und leisten Sie sich dafür etwas. AbaNinja wird laufend weiter entwickelt. Informieren sie sich über den neusten Stand: www.abaninja.ch

Situation:

Irma ist gelernte Metzgermeisterin. Sie möchte nun aufgrund einer guten Gelegenheit eine Metzgerei eröffnen in Form einer Einzelunternehmung. Für den Kauf diverser Gerätschaften benötigt sie Geld. Naheliegend ist dazu der Bezug von Vorsorgeguthaben. Sie bezieht ihr gesamtes Vorsorgeguthaben über CHF 250‘000 und verwendet davon 200‘000 zum Erwerb von metzgereispezifischen Gerätschaften. Der übrige Teil von CHF 50‘000 verwendet sie teilweise privat. Sie möchte nun wissen, wie das Vorsorgeguthaben besteuert wird.

Aufgrund der Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit untersteht Irma nicht mehr der obligatorischen Vorsorge in der 2. Säule und kann deshalb die Vorsorgeleistung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG beziehen. Die ausbezahlten Vorsorgeleistungen werden nach Art. 22 Abs. 1 i.V.m. Art 38 DBG privilegiert besteuert. Das Bundesgericht hat laut dem BGE 2C_248/2015 entschieden, dass wenn nur ein Teil der ausbezahlten Vorsorgeleistung in die selbständige Erwerbstätigkeit investiert wird, der restliche Teil trotz privilegierter Besteuerung für private Lebenshaltungskosten benutzt werden darf.

 

Möchten auch Sie sich in die Selbständigkeit begeben, besitzen jedoch nicht das nötige Startkapital, um den Einstieg zu finanzieren? Dann Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne bei sämtlichen Fragen hinsichtlich eines Vorbezuges Ihrer BVG-Gelder, damit Sie Ihren Traum in die Tat umsetzen können.