Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen in eine bestehende Liegenschaft

Situation:

Eva ist eine überzeugte ökologische Person. Damit sie ihre eigene Energie produzieren kann, hat sie auf ihrer Liegenschaft, welche sie vor 10 Jahren erbaut hat, eine Photovoltaik-Anlage installiert. Die Kosten dafür belaufen sich auf CHF 10’000. Sie möchte nun wissen, wie sich die Investitionskosten in ihrer Steuererklärung auswirken.

Gemäss Art. 44 Abs. 2 zweiter Absatz StG SG sind den Unterhaltskosten auch Investitionen gleichgestellt, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, soweit sie bei der direkten Bundessteuer abziehbar sind. Bei den Energie- und Umweltschutzinvestitionen erübrigt sich eine Unterscheidung von Unterhaltskosten und wertvermehrenden Aufwendungen. Wertsteigernde Investitionen sind daher abziehbar. Selbstverständlich können diese bei der Veräusserung nicht ein zweites Mal bei der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden. Unter Energie- und Umweltschutzinvestitionen wird der Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Investitionen in bestehende Liegenschaften verstanden. Eva kann daher die Investitionen über CHF 10‘000 vollumfänglich als Liegenschaftsunterhaltskosten abziehen.

Bei Energie- und Umweltschutzinvestitionen in Neubauten beraten wir Sie gerne.